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REISEBEDINGUNGEN MIRAMAR-REISEN (MR)
1.Vertragsschluss1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, oder per Fax
vorgenommen werden soll, bietet der Kunde Miramar Reisen, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren
vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Miramar Reisen zustande, wobei die Berichtigung von Irrtümern
aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. 2. Preise und Bezahlung 2.1 Es gelten die in den jeweiligen Flug- und Hotellisten veröffentlichten Preise. 2.2 Mit der Anmeldung und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gem. § 651 k (1) -(3) BGB ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, - max. 250,- € von jedem Reisenden zu leisten. 2.3
Die Restzahlung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn Miramar Reisen nicht mehr berechtigt ist. die Reise abzusagen.
3. Leistungen / Preise 3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistung ergibt sich aus den Angaben im Katalog und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen
und Nebenabreden. die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Miramar Reisen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen und
Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Miramar Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine Reise die hierfür In der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht. Kann Miramar
Reisen bis zum 21. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über Änderungen wird Miramar Reisen den Kunden unverzüglich Informieren. 4.2 Miramar Reisen ist
berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben far bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung, der für
die betreffende Reise geltende Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung auf den Reisepreis pro Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt darüber unterrichtet.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten
vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information aber Preiserhöhung oder Änderung gegenüber Miramar Reisen geltend machen.
5. Namensänderungen, Umbuchung und Rücktritt (Gelten nicht für Last-Minute-, und Sonderreisen) 5.1 Namensänderungen sind nur möglich, wenn die Gesamtzahl der Reisenden und die Buchungsdaten erhalten
bleiben. Änderungen bis zum 29.Tag vor Abflug werden kostenlos vorgenommen; ab dem 28. Tag vor Abflug werden 25.- € pro Person berechnet. 5.2.Umbuchungen und Stornierungen müssen MR schriftlich oder
fernschriftlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag und innerhalb der Geschäftszeiten mitgeteilt werden. 5.3 Bei Umbuchungen / Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt
ist MR berechtigt pauschalierte Rücktrittskosten als Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten hierfür betragen pro Reiseteilnehmer bei Rücktritt bis: Nach Ablauf der Option 15 % vom Reisepreis bis 90 Tage vor Reisebeginn 89 Tage bis 28 Tage vor
Reisebeginn 30 % v. Reisepreis 27 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % v. Reisepreis 14 Tage bis 01 Tag vor Reisebeginn 50 % v. Reisepreis
am Abflugtag, no-show oder Last-Minute-Reisen 100 % v. Reisepreises 5.4 Eine höhere Entschädigung kann geltend gemacht werden. wenn Miramar Reisen hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend dass
Miramar Reisen ein geringere Entschädigung zusteht, hat er dies nachzuweisen. 5.5. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartements etc.) und tritt
einer der mitangemeldeten Teilnehmer vom Reisevertrag zurück berechnet sich der Preis für die verbleibenden Teilnehmer gemäß der reduzierten Belegungszahl neu. 5.6 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist
im Reisepreis nicht enthalten. Miramar Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. 5.7 Gruppenbuchungen unterliegen besonderen Stornobedingungen.
6. Gepäckbeförderung 6.1 Die Freigepäckmenge pro Person beträgt 20 kg. Ein Handgepäckstück bis zu 5kg mit den Maßen 55x40x20 cm kann ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden.
6.2 Übergepäck/sperrige Gegenstände können nur nach vorheriger Genehmigung und Zahlung der gültigen Tarife befördert werden.
6.3 Die Beförderung von Sportgepäck und Haustieren unterliegt separaten Bestimmungen die bei MR angefragt werden können. 7. Check-in-Zeit Der Kunde ist verpflichtet. sich min. 90 Minuten vor Abflug
am Abfertigungsschalter einzufinden. Nicht rechtzeitiges Erscheinen kann den Ausschluss der Beförderung bedeuten. 8. Gewährleistung / Haftung 8.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Miramar-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder Abhilfe in einer Weise schaffen. dass eine
mindestens gleichwertige. für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige
Vertragsänderung darstellt. 8.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen. um diesem Gelegenheit zu geben,
sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe. hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung, Vertretung von Miramar-Reisen oder direkt bei Miramar-Reisen anzuzeigen.
Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
8.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 8.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines
Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Miramar Reisen keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde MR hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von MR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 9
. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung 9.1 Will der Kunde MR auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des
Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Miramar-Reisen,
Weserstrasse 66, 65428 Rüsselsheim, geltend zu machen. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen berechtigt. Die Frist ist nur
gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden Miramar Reisen vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. 9.2 Die vorstehenden Ansprüche
können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von
Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch Miramar Reisen bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde
vorgelegt wird. 9.3 Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung von MR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MR für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MR empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. 11.Pass,Visa-undGesundheitsvorschriften 11.1 Für die Einhaltung und
Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visabestimmungen ist der Fluggast selbst verantwortlich. Durch MR veröffentlichte Angaben über Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen gelten für deutsche
Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Drucklegung. 11.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft Stand: September 1991 Änderungen vorbehalten
12.Ausschreibungen/Event-Veranstaltungen/Sonderreisen MR ist berechtigt eine Ausschreibung, Event- bzw. Gruppenreise bis 21.Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
MR behält sich vor, bei widrigen Umständen den Reiseverlauf zu ändern, abzusagen oder eine gleichwertige Leistung zu erbringen. 13. Reklamationen müssen unverzüglich dem Leistungsträger z.B.
(Hotel/Airline/Reiseleitung) und MR gemeldet werden, ansonsten bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises.
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